Heizkostenzuschuss für 2014 beschlossen
Die Heizkostenzuschussaktion des Landes OÖ (HKZ) wird auf Initiative von LH-Stv. Ackerl seit dem Jahr 2004 jährlich durchgeführt. Rund 23.000 Personen bezogen 2012/2013 einen Heizkostenzuschuss des Landes. Für 2014 wird mit rund 24.500 Zuschussbezieher/innen gerechnet. Der dafür notwendige Finanzbedarf liegt zwischen 3,2 und 4 Millionen Euro.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt wieder 140 Euro. Wie in der Vergangenheit gibt es eine Einschleifregelung nach der Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über der genannten Einkommensgrenze liegt, einen Zuschuss in der Höhe von 70 Euro erhalten.
Die Antragsfrist läuft vom 27. Dezember 2013 bis 15. April 2014.
Der Antrag kann bei den Gemeinden bzw. Magistraten gestellt werden, wobei für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des Jahres 2013 berücksichtigt werden.
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, da dieser Betrag bereits in den Leistungshöhen der Mindestsicherung berücksichtigt wurde.
Der Heizkostenzuschuss ist wie in der Vergangenheit an eine „soziale Bedürftigkeit“ gebunden. Als „sozial bedürftig“ gelten laut Richtlinie all jene Personen, deren Haushaltseinkommen die Ausgleichszulagenrichtsätze nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze kommen die Ausgleichszulagenrichtsätze für 2014 zur Anwendung. Diese betragen:
– Alleinstehende 857,73 Euro, und für
– Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.286,03 Euro (und je Kind 161,41 Euro).
"Die Heizkosten stellen für viele Familien eine große finanzielle Belastung dar. Der Heizkostenzuschuss ist deshalb eine wichtige Hilfe für sozial Bedürftige!" so Bezirksvorsitzender LAbg. Erich Pilsner.
Den Antrag gibts am Gemeindeamt oder online auf
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/13173_DEU_HTML.htm