Die Zukunft der Pflege
Die Zukunft der Pflege Kurzfassung
Ausgangslage
Österreich hat ein sehr gutes Pflegesystem und muss auch keinen internationalen Vergleich scheuen: Nirgendwo bekommen so viele Menschen Pflegegeld oder gibt es so viele auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Leistungen für pflegende Angehörige. Auch bei den Dienstleistungen konnte nicht zuletzt durch Unterstützung des Bundes der Versorgungsgrad und die Versorgungsqualität der Menschen massiv ausgebaut und verbessert werden.
Der Pflegefonds wurde bis inkl. 2021 verlängert und ab 2018 höherdotiert (jährl. + 4,5 %). Aufgrund demographischer Entwicklung und Kostensteigerungen – insbesondere bei den
Dienstleistungen – müssen wir uns jedoch bereits jetzt mit der zukünftigen Finanzierung und insbesondere ihrer Sicherstellung auseinandersetzen, um Pflege nachhaltig zu sichern.
Die Zukunft der Pflege
Verantwortung des Staates – Faire und solidarische Finanzierung anstatt die
Menschen zu belasten
Das Pflegevorsorgesystem muss Sicherheit bieten und die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie im Falle von Pflegebedürftigkeit auch in Zukunft nicht finanziell stärker belastet oder weniger unterstützt werden!
In Österreich wird die Pflege aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Auch die
„Reformarbeitsgruppe Pflege“ bestehend aus Bund (Sozialministerium, Finanzministerium), Ländern, Gemeindebund und Städtebund hat im Dezember 2012 die Beibehaltung dieser Steuerfinanzierung empfohlen. Zu Recht – denn die Sicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist Aufgabe des Staates und darf die Menschen nicht zusätzlich belasten.
Kostenentwicklung: Trotz laufenden Ausbaus des Angebotes (24-Stunden-Betreuung, kostenlose Versicherung, Pflegekarenzgeld) haben sich die Kosten in den letzten 23 Jahren konstant entwickelt (1993 1,26 % des BIP und 2016 1,35 %). Das zeigt, dass wir stets angemessen auf die Herausforderungen reagiert haben und keine Automatismen wie
„Ausgabenbremsen“ brauchen, wenn es um die Sicherung von Menschen im Alter geht.
Eine solche „Ausgabenbremse“ wie sie derzeit in Diskussion steht (jährliche Steigerung des Pflegebudgets lediglich um die Inflationsrate), hätte fatale Auswirkungen auf pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen.
So hätten neben bereits erfolgten Maßnahmen wie dem Pflegepaket 2015 zusätzlich rund €
460 Mio. im Zeitraum 2013 bis 2016 in der Pflegevorsorge eingespart werden müssen. Und
wenn wir in diesem Zusammenhang von „der Pflegevorsorge“ reden, dann reden wir von
PflegegeldbezieherInnen, die entsprechend der Lohnsteuerstatistik der Statistik Austria in
40 % der Fällen monatlich weniger als € 860 Brutto Einkommen bzw. Pension beziehen (bzw. 80 % unter € 1.790 Brutto). Wir reden von Menschen, die jeden Cent und jede Unterstützung benötigen und die sich eine Absicherung bei Pflegebedürftigkeit verdient haben.
Um ein paar Beispiele zu nennen:
Vom Pflegepaket 2015 sind aufgrund der höheren Zugangskriterien jährlich rund 20.000
Menschen betroffen, wodurch beim Pflegegeld im ersten Jahr rund € 19 Mio. gespart
werden (diese werden jedoch zweckgewidmet für die 24-Stunden-Betreuung verwendet).
Der Plan der ÖVP sieht jährliche Einsparungen von durchschnittlich € 115 Mio. vor. Das hieße
Þ Schlechterstellung von beinahe sechsmal so vielen Menschen im Bereich des
Pflegegeldes (das wären rund 120.000 von rund 450.000 PflegegeldbezieherInnen).
Þ oder (die beinahe völlige) Abschaffung der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
(rund 25.000 Menschen beziehen derzeit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung).
Þ oder Abschaffung sämtlicher Leistungen für pflegende Angehörige (wie beispielsweise Pflegekarenzgeld oder kostenlose Sozialversicherung) in Kombination mit Einsparungen bei den Diensten (Pflegefonds) oder dem Pflegegeld oder der 24-Stunden-Betreuung.
Das ist niederträchtig und der falsche Weg. In der Pflege darf nicht gespart werden und Bund wie auch Länder haben hier uneingeschränkt Verantwortung zu übernehmen.
Für uns ist klar: das Pflegesystem in Österreich
ð darf nicht zerstört und kaputtgespart werden
ð muss erhalten werden, wo es funktioniert
(Versorgung vor Ort und nicht zentral aus Wien)
ð muss ausgebaut werden, wo es die Menschen benötigen
(Abschaffung Regress, Ausbau Unterstützung bei mobilen Diensten, Maßnahmen für pflegende Angehörige)
ð muss optimiert werden, wo es Handlungsbedarf gibt
(Entflechtung der Verwaltung, Finanzierung aus einer Hand)
ð muss eine qualitätsvolle Versorgung österreichweit flächendeckend, nach bestimmten
Kriterien sicherstellen
(österreichweit nach bestimmten Vorgaben sowie abgestimmt auf die jeweiligen
Regionen und qualitätsgesichert durch eine unabhängige Prüfinstanz)
ð muss jenen den Respekt erweisen, die es sich verdienen: Den Pflegerinnen und
Pflegern, die sich Tag und Nacht aufopfernd um uns und unsere Angehörigen kümmern.
Unser Plan für die Pflege – garantierte Pflege aus einer Hand
ð Nachhaltige und faire Finanzierung durch
- Überführung der derzeitigen, zerstreuten Finanzierung in einen Pflegegarantiefonds
gespeist aus
– Mitteln des Bundes,
– Mitteln der Länder und
– Mitteln aus einer gerechten Erbschafts- und Schenkungssteuer
Dadurch werden wir
ð Bestehende Pflegeleistungen sichern und Doppelgleisigkeiten abbauen
ð Den Menschen unverzüglich zusätzlich Pflege garantieren durch
- Ausfinanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses
- Übernahme von 50 % der mobilen Kostenbeiträge
- Ungekürztes Pflegegeld für Familien mit erheblich behinderten Kindern
ð Pflege qualitativ ausbauen und die Qualität sicherstellen durch
- Pflegesicherungssteuerung, die Rücksicht auf regionale Gegebenheiten nimmt, Mindestkriterien festlegt und die Einhaltung dieser sowie der Qualität der Versorgung unabhängig kontrolliert
ð Pflegeberufe aufwerten
Schritt 1 – mittelfristige Optimierung Bedarfsgerechter Leistungsausbau und Sicherstellung der Versorgung Weiterentwicklung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Für uns ist klar – Pflege muss für alle leistbar sein und es darf keine Zwei-Klassen-Pflege geben, in der die Geldbörse darüber entscheidet, wer welche Pflege bekommt. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und garantieren ihnen die Pflege, die sie verdienen. Eine hochklassige, qualitätsgesicherte Pflege. Eine Pflege, die sich alle leisten können und eine Pflege, die solidarisch finanziert ist und nicht das erarbeitete Hab und Gut vernichtet.
In einem ersten Schritt soll daher eine gerechte Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2018 eingeführt werden, wie dies auch von ExpertInnen empfohlen wird.
Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer wie auch vom WIFO empfohlen.
Steuerpflichtig ist der Erbe/die Erbin, nicht der Erblasser/die Erblasserin und es gilt ein
Freibetrag von € 1 Mio. pro Erben/Erbin. Das bedeutet, dass nur jener Betrag der über € 1
Mio. liegt besteuert und die erste Million nicht angegriffen wird. Betriebsübergaben von KMUs werden begünstigt, wenn die Anzahl der Beschäftigten am Standort gehalten oder ausgebaut wird („Schäuble-Modell“).
Beispiel: Eine Mutter hinterlässt ihrer Tochter und ihrem Sohn ein Vermögen in Höhe von
€ 1,5 Mio. zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass jedes Kind € 750.000 erbt. Es fällt keine
Steuer an!
Von dieser Form der Erbschaftssteuer sind nach allen bekannten wissenschaftlichen Studien
nur die reichsten 2-3% aller Haushalte betroffen.
SPÖ-Modell
Zweckgewidmete Verwendung der Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer
für
ð die Ausfinanzierung der Abschaffung des Regresses
Abschaffung konnte durch SPÖ erreicht werden
Menschen müssen keine Angst mehr vor Verlust ihres hart erarbeiteten Vermögens haben
ð die Übernahme von 50 % der mobilen Kostenbeiträge
Menschen sollen in Zukunft nur mehr die Hälfte für dieselbe Leistung bezahlen – die andere Hälfte übernimmt der Bund.
Dadurch wird der Wertverlust des Pflegegeldes (rund 25 % seit Einführung) kompensiert, professionelle Pflege aufgewertet, Arbeitsplätze geschaffen und überdies Angehörige massiv entlastet!
ð die Erhöhung des auszuzahlenden Pflegegeldes für schwerst behinderte Kinder Bei Personen mit erhöhter Familienbeihilfe werden monatlich € 60 vom Pflegegeld einbehalten. Diese Anrechnung soll entfallen, wodurch dieser Personenkreis jährlich €
720 mehr an Pflegegeld bekommt. In Kombination mit der Halbierung der Kosten für die mobilen Dienste bedeutet dies eine massive Verbesserung für diese Personengruppe.
ð Attraktivierung der Pflegeberufe Menschen die in der Pflege arbeiten sind das Rückgrat des Pflegesystems. Aus diesem Grund, sowohl als Zeichen besonderer Wertschätzung als auch zur Attraktivierung der Pflegeberufe sollen diese Personen mit gezielten Maßnahmen unterstützt werden.
ð Gesundheitsförderung: € 1.000/Jahr persönliches Budget zur Gesundheitsförderung
und 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
ð Mobilitätsförderung und zusätzl. Qualifikation: € 1.000 Zuschuss zu Führerschein
ð Ausbildungsoffensive: jährlich € 20 Mio. für Aus- und Weiterbildung
ð Beschäftigungsoffensive: jährlich zusätzlich 1.000 Stellen bis 2022
ð Pflegende Angehörige
Prüfung (zusätzlicher) Leistungen und Bündelung in „Angehörigenunterstützungsgesetz“
Zusammengefasst:
Durch Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer für die reichsten 2-3 % (€ 1
Million steuerfrei je Erben/Erbin) soll das Angebot für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen (Abschaffung Pflegeregress, Übernahme von 50 % der mobilen Kosten, ungekürztes Pflegegeld für Menschen mit erhöhter Familienbeihilfe) zur bedarfsgerechten Versorgung ausgebaut sowie zusätzliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Pflegeberufe (Gesundheitsförderung, Ausbildungs- und Beschäftigungsoffensive) ergriffen werden.
Die Gesamtkosten all dieser Maßnahmen (siehe nachfolgende Tabelle) belaufen sich in den
Jahren 2018 bis inkl. 2021 in Summe auf maximal € 2,019 Mrd. wohingegen Einnahmen aus
der Erbschafts- und Schenkungssteuer iHv. € 2,092 Mrd. zu erwarten sind.
| Leistungen ausbauen, den Menschen Pflege garantieren und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege schaffen | ||||||||||
|
Leistbare Pflege für alle
Halbierung |
Pflegegeld Ungekürztes |
Personal und Qualität (des Arbeitsplatzes)
Bes |
chäf- |
Kosten/Finanzierung
Erbschafts- |
||||||
| in € Mio. |
Entfall Regress1 |
mobile Kosten- beiträge2 |
Pflegegeld bei erhöhter Familien- beihilfe3 |
Persönliches Gesundheits 4 -budget |
Mobilität (Führer- 5 schein) |
Ausbildungs- offensive6 |
tigungs- offensive 7 |
Mehr- bedarf Gesamt |
und Schenkungs- steuer8 | |
| 2018 | € 137 | € 77 | € 31 | € 60 | € 20 | € 20 | € 50 | € 395 | € 500 | |
| 2019 | € 178 | € 80 | € 32 | € 61 | € 2 | € 20 | € 102 | € 475 | € 515 | |
| 2020 | € 184 | € 85 | € 32 | € 62 | € 2 | € 20 | € 156 | € 541 | € 530 | |
| 2021 | € 190 | € 88 | € 33 | € 63 | € 2 | € 20 | € 212 | € 608 | € 546 | |
| Gesamt | € 689 | € 330 | € 128 | € 246 | € 26 | € 80 | € 520 | € 2.019 | € 2.092 | |
1 Schlagartiger Entfall Einnahmen iHv. € 100 Mio. + zusätzliche Nettoausgaben inkl. Kostensteigerungen von 3,6
%; Annahme: jährliche Mehrinanspruchnahme durch 5 % der Personen
2 Übernahme von 50 % der Kostenbeiträge; 2015 Kostenbeiträge der Menschen iHv. € 124,5 Mio. (das sind 32
% der Kosten der Länder); Annahme jährliche Mehrinanspruchnahme iHv. 10 %
3 Entfall Anrechnung erhöhte Familienbeihilfe, derzeit 43.129 Personen zu monatlich € 60
4 Stand 2015: 64.532 Personen in Pflegeberufe, geschätzte Ausschöpfung iHv 90 %
5 43.300 Personen (2015) arbeiten im nicht-mobilen Bereich, Annahme Bedarf bei max. 50 %. In Folgejahren nur mehr vereinzelte Inanspruchnahme (Personen In Ausbildung)
6 Jährlich werden € 20 Mio. zur Verfügung gestellt
7 Das Jahreseinkommen inkl. Lohnnebenkosten im SWÖ-KV Stufe 6/3 beträgt rund € 39.340/Jahr. Annahme von durchschnittl. Kosten iHv. € 50.000/Person (zB aufgrund von Vordienstzeiten). Kostenentwicklung basiert auf
Annahme durchschn. Lohnsteigerungen iHv. 2 % jährlich
8 € 500 Mio. im Basisjahr (vom BMF bestätigt). Jährl. Steigerung analog Steigerung Erbvolumen iHv.
durchschnittlich 3 %.
Schritt 2 – langfristige Sicherstellung
Der Pflegegarantiefonds
Sichergestellte, solidarische Finanzierung der Pflege ab 2022
Durch den Pflegefonds ist Pflege bis inkl. 2021 gesichert. Diese Zeit soll genutzt werden, das
System Richtung Finanzierung aus einer Hand durch Pflegegarantiefonds umzustellen.
Aufgrund der bei den Dienstleistungen außerordentlich steigenden Kosten, muss es zu einer Kostenverschiebung zum Bund kommen. Das soll einhergehen mit Verwaltungsvereinfachungen und Entflechtungen.
ð Übernahme der 24-Stunden-Betreuung ab 2022 durch den Bund (ebenfalls gedeckt durch Erbschafts- und Schenkungssteuer)
o Zusätzlich qualitative Weiterentwicklung (zB Ausbildung, Sprachkenntnisse)
o Bei budgetärer Möglichkeit Anpassungen in Höhe
ð Entfall Kostenersatz der Länder für ehemalige LandespflegegeldbezieherInnen
Dotierung Pflegegarantiefonds
ð Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer
ð Budgetmittel des Bundes (wie bisher für)
- Aufwand Pflegegeld
- 24HB (exkl. Aufwand für Übernahme von Ländern = gedeckt aus E&S)
- Maßnahmen für pflegende Angehörige
- Mittel für (bisherigen) Pflegefonds (Höherdotierung ab 2022 um 5 % jährl. anstelle um 4,5 %)
ð Budgetmittel der Länder
Damit kann trotz Ausbau der Leistungen und besseren Arbeitsbedingungen für PflegerInnen die Pflege langfristig sichergestellt und eine gleichmäßige Kostenverteilung zwischen Bund (49,4 %) und Ländern (50,6 %) über die gesamte Dauer bis 2050 erreicht werden.
Der Pflegegarantiefonds als Steuerungs- und Sicherungsinstrument
Neue Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Einrichtung Pflegegarantiefonds unter
ð gesamtpolitischer Steuerung der Langzeitpflege
gemeinsam erarbeitete österreichweit einheitliche Grundsatzplanung und ergänzend regionale Detailplanung mit jährlichem Monitoring
ð Festlegung von Mindeststandards
Personalschlüssel, Pflegepersonalberechnung, etc.
ð Stärkung PatientInnen- und Pflegeanwaltschaften, Einrichtung Bundesagentur für
Qualitätssicherung